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Meines Wissens nach gilt seit rund drei oder vier Jahren bei allen Ironman-Rennen, die in Deutschland ausgetragen werden, die DTU-Sportordnung und nicht das internationale Ironman-Regelwerk, das sich ohnehin nur noch in einigen wenigen Nuancen von der DTU-SPortordnung unterscheidet.
Dies war Voraussetzung, dass die deutschen Ironman-Bewerbe eine sportrechtliche Genehmigung erhalten (die sie nach dem Zerwürfnis von Kurt Denk mit der DTU jahrelang nicht hatten) und DTU-Kampfrichter eingesetzt werden dürfen. Insofern geht die obige Regeldiskussion am Kern vorbei. Wann der Helm geöffnet werden darf (sobald der Athlet kein Fahrrad mehr hat, er dieses also abgestellt oder abgegeben hat) regelt somit der entsprechende Paragraph der DTU-Sportordnung.
Die DTU hatte seinerzeit hierfür sogar einige ihrer Regeln an das Ironman-Regelwerk angepasst, z.B. die Wassertemperatur-Grenze für Neoprenverbote, die früher in der DTU-Sportordnung anders geregelt war, als bei Ironman-Distanzen.
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