Zitat:
Zitat von MattF
Das sehen die Gesetze in Deutschland aber anders, insbesondere das AGG.
...Das kann letztlich sogar dazu führen, dass man einem AfD Mann Schadenersatz zahlen müsste...
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Hmmm... 'bin kein Jurist. Aber das AGG kennt Ausnahmen.
U. a. § 9 "Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung"
https://dejure.org/gesetze/AGG/9.html
Je nach beabsichtigen Arbeitgeber hat so ein AfD-Fuzzi schlechte Karten in Sachen Schadenersatz.
Gruß
N.
