Zitat:
Zitat von Mirko
Es ist doch völlig legitim, dass sich ein AG Angestellte sucht, die seine Überzeugungen teilen. ..........
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Das verstösst gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gültig ist, wenn der Arbeitgeber damit eine Ablehnung begründet oder ein Bewerber so einen Verstoss nachweisen kann. Ausnahme: kirchliche Arbeitgeber. Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschafften achten sehr genau auf die Einhaltung dieses Gesetzes durch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften kämpfen auch dafür, dass auch Arbeitgeber kirchlicher Organisationen sich an das AGG halten müssen.
Agg:
Artikel 1:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Artikel 2:
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
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https://www.gesetze-im-internet.de/a...189710006.html