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Um Dir, keko, noch einen Denkanstoß zu geben: Stelle Dir vor, die "Ehe für alle" hätte es schon immer gegeben.
Aber plötzlich schlägt jemand vor, eine bestimmte Gruppe von diesem Recht auszunehmen.
Wie müsste er es begründen? Wie stark müssten die Beweise sein? Kann man eine Gruppe überhaupt pauschal ausnehmen, quasi als Sippenhaft? Oder müsste jeder einzelne Fall geprüft werden? Müsste es bei dieser Prüfung ein Widerspruchsrecht der Betroffenen geben? Eine zweite Instanz, die nochmal alles prüft?
Nehmen wir an, man würde es mit einem Vers aus dem Gesangsbuch der Inkas begründen.
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