Zitat:
Zitat von MattF
Das veröffentlichen eines Fotos wird durch die neue Datenschutzverordnung aber nicht zu einer schweren Straftat, du bestätigst also mein Argument 
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Das mag sein, wäre ja auch nicht schlimm für mich.

Ich weiß leider nicht so recht, was Dein Argument ist.
Ich hatte lediglich darauf hindeuten wollen, dass eine ursprünglich straffreie Handlung im Lauf der Jahre zu einer Straftat werden kann, im dümmsten Fall sogar zu einer schweren und dass es keinen Bestandsschutz gibt.
Was die von Dir angesprochene Veröffentlichung eines Fotos angeht, so kommt es auf den Inhalt an. Von "harmlos" bis "schwere staatsgefährdende Straftat" kann ich mir da alles vorstellen. Die DSGVO deckt nur einen Teil dieses Spektrums ab.