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Zitat von MattF
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. 
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"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.
So etwas ist eher selten.
Die Übergangsfrist von 2 Jahren war dazu da, ausreichend Zeit einzuräumen um das eigene Angebot datenschutzkonform anzupassen.
PS: Heise hat unter
DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest einige interessante Links und ein informatives Video-Interview mit ihrem
Justiziar und Datenschutzbeauftragten.