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Alt 03.05.2018, 14:37   #11770
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
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Zitat:
Zitat von Trimichi Beitrag anzeigen
Ob die Öffentlichkeit im Falle einer neutralen, staatlichen Stelle in die Aufklärung einbezogen werden müsste wäre aus fachlicher Sicht eher zu bezweifeln. Begr.: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Einbezug der Öffentlichkeit gut wäre für die Missbrauchs-Opfer. Ich glaube, es würde den Opfern schaden. Deswegen wäre es auch nicht wünschenswert.
........
Das scheint mir ein Misssverständnis. Mit öffentlicher Stelle meinte ich natürlich nicht die "Öffentlichkeit", sondern quasi eine staatliche Aufsicht über die Aufklärung von ausserhalb der betroffenen Institution, eine staatliche Beauftragte, die durchaus die Belange des / der Betroffenen wie Schweigepflicht wahrt, auch anders als bei einer Anzeige, was allerdings, sofern die Betroffenen es psychisch schaffen, in meinen Augen der beste Weg ist. Ob die Betroffenen dann vor Gericht Aussagen müssen, hängt von der Kooperation, dem Geständnis des Angeklagten ab.

Geändert von qbz (03.05.2018 um 15:11 Uhr).
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