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Alt 02.05.2018, 10:25   #11733
Jörn
Esst mehr Gemüse
 
Benutzerbild von Jörn
 
Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 3.499
Hallo welfe, danke für die Antwort.

Normale Firmen müssen sich an ein Kündigungsrecht halten. Dieses gibt dem Arbeitnehmer sehr wohl die Möglichkeit einer Klage. Außerdem müssen Arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausgeschrieben und vergeben werden, ganz ausdrücklich verboten ist dabei eine Diskriminierung anhand der Religion.

Dass Du eine Meinung haben darfst, ist sicherlich richtig. Das gilt für die einfachen Gläubigen. Dass sie ohne Konsequenzen bleibt, wenn man zu den Verkündern zählt, ist falsch. Zudem hast Du als Religionslehrerin das heilige Versprechen abgegeben, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen.

Wikipedia:
Die Deutsche Bischofskonferenz legt fest: „Im Antrag auf Verleihung der Missio canonica [kurz: die Lehr-Erlaubnis] ist das Versprechen abzugeben, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und in persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche zu beachten… Wer die Voraussetzungen zur Erteilung von katholischen Religionsunterricht nach dieser Ordnung nicht mehr erfüllt…oder wenn Gründe vorliegen eine verliehene Missio canonica zu entziehen wird gegen den Betroffenen ein Verfahren eingeleitet.“

– Missio-Ordnung, Artikel 3, 5 und 7
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