Zitat:
Zitat von captain hook
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was man so von sich selbst im Netz findet...
Ich meine es ist ein extrem schönes Foto, aber wie schaut es da eigentlich mit den Rechten aus? Habe ich als abgebildetes "Objekt" eigentlich ein Recht darauf, dass ich dieses Foto bekomme und selbst verwenden darf?
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Ich weise hier auf Punkt 2 hin.
https://www.rechtambild.de/2010/03/d...-eigenen-bild/
Zitat:
Ausnahmen von der Einwilligungspflicht
Vom genannten Grundsatz der Einwilligungspflicht gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese Besonderheiten des Rechts am eigenen Bild sind in § 23 Abs. 1 KunstUrhG normiert. So können Bildnisse auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen einschlägig ist:
1. Bildnisse der Zeitgeschichte:
Nach aktueller Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung, ob es sich um eine Abbildung der Zeitgeschichte handelt, stärker auf den Kontext der Berichterstattung als auf die abgebildete Person an. Jedoch ist der Begriff weit zu fassen, da es im Rahmen der Informationsfreiheit ein großes Interesse der Öffentlichkeit an Geschehnissen von gesellschaftlicher Relevanz gibt. Unter Anderem fallen folgende Beispiele unter diese Ausnahme:
...und Sportler.
Der BGH stellte mit Urteil vom 08.04.2014 (Az. VI ZR 197/13) klar, dass auch kleine Veranstaltungen in den Bereich der Zeitgeschichte fallen können (wir berichteten)...
2. Abgebildeten Personen als Beiwerke einer Landschaft oder Örtlichkeit:
Entscheidend dafür, dass diese Ausnahme greift, ist dass es bei der Abbildung erkennbar nicht um die Person als Motiv gegangen sein darf, sondern sie „aus Versehen“, „durch Zufall“ oder „weil sie gerade dort war“ neben oder innerhalb eines anderen Motivs abgebildet wurde. Nur dann muss das Recht am eigenen Bild hinter anderen Interessen zurückstehen.
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Du bist da unstrittig alleiniges Objekt, der Fotograph hätte vor Veröffentlichung fragen sollen (müssen?). Kannst jetzt auf Entlohnung bestehen, wenn Du nicht im Vertrag mit dem Veranstalter alle Rechte an Aufnahmen der vom Veranstalter beauftragten Fotographen an den Veranstalter abgetreten hast.
Da sollte zumindest ein Satz schöner Abzüge drin sein, wenn es Dir nicht um mehr geht!!!
Keine Rechtsauskunft, da ja kein Anwalt.
Im Fall der Fälle einen solchen befragen.
Cheers
Thomas