Zitat:
Zitat von sybenwurz
Davor biste ja aber bei 'normalen' Transaktionen als Verkäufer auch nicht geschützt.
Die Beispiele, wo Empfänger behaupteten, das Packerl sei leer (Backstein drin, Müll, ...) gewesen, sind ja recht zahlreich.
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Wieso?
Hätte in dem Fall der Käufer z.B. per Überweisung bezahlt, glaube ich kaum, dass er z.B. Anzeige erstattet hätte, um das Geld per Gericht rückzufordern. Viel zu hoh wäre das Risiko für Ihn, aufzufliegen und ordentlich belangt zu werden.
Per Paypal reicht ein Mausklick aus, um die Kohle zurückzufordern.
Klar, wie du schreibst, ist Paypal Käuferschutz. Aber es eröffnet wirklich Betrügern Tür und Tor.