In der neuen Sportordnung wurde die Ablauflängenbeschränkung nun auch für die Jugend A aufgehoben. (§36.1)
Ich finde, das ist ein sehr richtiger Schritt, und sehe mich bestätigt. Hoffentlich erkennen die Radsport-Funktionäre bald auch den Unsinn dieser Regelung.
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Ne contendere cessa
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