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					Zitat von DocTom  Nein, wenn jemandem dann der Prozess wegen Mordes gemacht wird, dann stimmt Deine Aussage.  
Warum jemand wie hier https://www.bild.de/news/inland/tots...5076.bild.html   dann "nur" wg Totschlag angeklagt wird, erschliesst sich mir (nochmal M I R) aber nicht.  
Seine "Ehre" war verletzt?  
Seine Religion erlaubt das? | 
	
 Doch. [Ohhh.]
Es ging in der Aussage, auf die ich geantwortet habe, um Mord, nicht um Totschlag. Eine vorsätzliche Tötung wird dann von StA als Totschlag behandelt, wenn sie keine Mordmerkmale verwirklicht sieht. Mit "Ehre" oder Religion hat das nichts zu tun.
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					Zitat von DocTom  Zur Aburteilung vor ein Afghanisches Gericht verbringen, fällt mir dazu ein.  
Ach, geht nicht, weil er dann aufgehangen würde? Wusste er doch vorher. 
 
Fragen an die beruflich rechtskundigen hier: Warum müssen die rechtstreuen Bürger in D so jemanden hier ertragen und weiter ein gutes Leben ermöglichen?   
Wegen des hohen Stellenwertes der Religionsfreiheit? 
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit 
Und warum verhindert dies das Verwirken von Grundrechten?https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkung 
Erschliesst sich mir nicht, erscheint mir nicht mehr zeitgemäß... | 
	
 Dir erschließen sich anscheinend eine Menge der Grundlagen nicht. Ist aber kein Problem. Deshalb wird Strafverfolgung ja auch von ausgebildeten Juristen betrieben und Herz-OPs werden von ausgebildeten Chirurgen durchgeführt. Informiere Dich bitte einfach mal über das strafrechtliche Tatortprizip, dann lernst Du, warum in Deutschland begangene Straftaten in aller Regel auch hier verfolgt werden. Und hier mit dem Verwirken von Grundrechten zu kommen, ist reichlich absurd.