Zitat:
Zitat von Hafu
Möglicherweise hat sie eine gute Begründung gebraucht, um via Sonderkündigungsrecht aus dem bereits für 2018 geschlossenen Vertrag kurzfristig raus zu kommen. Aber auch dann muss man so eine Begründung nicht in die Öffentlichkeit tagen.
Grundsätzlich gilt im Umgang mit Sponsoren normalerweise derselbe Grundsatz wie unternehmensintern im Umgang mit Mitarbeitern insbesondere auch untergeordnete Mitarbeiter: Loben kann man gerne öffentlich, Kritik (und sei sie noch so berechtigt) sollte man möglichst im Vier-Augengespräch ohne Öffentlichkeit äußern.
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Da stimme ich Dir absolut zu.