Zitat:
Zitat von LidlRacer
Ist mir auch völlig schleierhaft. Vielleicht ist das in den USA oder sonstwo anders, aber im deutschen Patentrecht gilt dies:
"Erfinderische Tätigkeit (Erfindungshöhe)
Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für „den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt“ (eine Rechtsfiktion, keine reale Person), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 S. 1 PatG, Art. 56 Satz 1 EPÜ[14]). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden."
https://de.wikipedia.org/wiki/Patent...dungsh%C3%B6he)
Alle paar Jahre ein Ritzel mehr einzubauen und alles ein wenig schmaler zu machen erscheint mir völlig trivial und dürfte eigentlich nicht patentierbar sein - es sei denn, es gäbe dabei größere Schwierigkeiten, denen durch wirklich neue Lösungen begegnet wird. Die sind mir aber beim Überfliegen des Patents nicht ersichtlich.
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Die Realität sieht meistens deutlich komplexer aus, insbesondere z.B. was die Definition von „erfinderisch“ angeht. Zudem wird nicht ein einzelnes Merkmal betrachtet, sondern die Kombination aller Merkmale. Campa hat ja nicht einfach geschrieben: wir nehmen jetzt 12 statt 11 Ritzel, sondern das in eine ganze Kombination von Merkmalen gepa kt. Zudem muss man das mit dem Wissensstand des Prioritätstages (2007) betrachten. Ich vermute mit Blick auf den Prioritätstag, dass man damals lediglich 11-fach im Blick hatte und lediglich „mindestens 11“ geschrieben hat, um zukünftige Entwicklungen mit abzudecken.
M.
Nebenbei ist das EP-Patent aktuell in der Einspruchsbeschwerde (Gegner wenig verwunderlich: SRAM), die Erteilung also noch nicht rechtskräftig.