Zitat:
Zitat von Anja
Es wird auf die Leistungen der Kinder angerechnet, nicht auf die Eltern.
Andererseits erhalten die Kinder von Sozialhilfeempfängern, von AlgII-Empfängern und von Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
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Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt und der Staat einspringt, werden solche Erhöhungen auf die Leistungen angerechnet.
Das ist ungerecht.
Es wird empfohlen, dass ein Jugendlicher zwischen 16-17 Jahren über ein Taschengeld von 35-45€ im Monat verfügen sollten.
Ist das im Harz IV-Satz berücksichtigt ?
Es ist aber wichtig für Jugendliche, über ein bisschen eigenes Geld zu verfügen.