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Alt 10.03.2018, 13:02   #1735
Mikala
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.08.2013
Beiträge: 1.426
Zitat:
Zitat von Anja Beitrag anzeigen
Es wird auf die Leistungen der Kinder angerechnet, nicht auf die Eltern.

Andererseits erhalten die Kinder von Sozialhilfeempfängern, von AlgII-Empfängern und von Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt und der Staat einspringt, werden solche Erhöhungen auf die Leistungen angerechnet.
Das ist ungerecht.
Es wird empfohlen, dass ein Jugendlicher zwischen 16-17 Jahren über ein Taschengeld von 35-45€ im Monat verfügen sollten.
Ist das im Harz IV-Satz berücksichtigt ?
Es ist aber wichtig für Jugendliche, über ein bisschen eigenes Geld zu verfügen.
Mikala ist offline   Mit Zitat antworten