Zitat:
Zitat von Mikala
Natürlich ist das bei den Vätern auch so, darüber müssen wir nicht reden.
Oder doch ?
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Es wird auf die Leistungen der Kinder angerechnet, nicht auf die Eltern.
Andererseits erhalten die Kinder von Sozialhilfeempfängern, von AlgII-Empfängern und von Beziehern von Wohngeld oder Kinderzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.