Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Die Idee finde ich gut. Aber hängt die Umsetzung nicht an den Ländern? Schulwesen ist doch Ländersache. Da kann man im Koalitionsvertrag bequem Beschlüsse fassen, wenn's den Bund nichts kostet. Oder steht irgendwo auch etwas von der Finanzierung?
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Aus dem Koalitionsvertrag zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: "Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird." (für die Ganztagsbetreuung)
Das Schulwesen ist Ländersache, aber es geht um den Rechtsanspruch auf Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeit, die entweder in der Schule als Ganztagsschule oder einem Hort stattfinden kann. Dafür kann der Bund Gesetze erlassen im Kinder- / Jugendhilfegesetz als Teil des SGB VIII .