Zitat:
Zitat von Kurzzug
Hmm. Vielleicht sollte ich mir meine lohnauszüge nochmal genau anschauen... 
|
Ob es dort zu finde ist bezweifele ich.
Es wird 1% des Bruttolistenpreises / Monat als geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Rades bei der Einkommenssteuer angesetzt.
Da musst Du dann im Einklommssteuerbescheid nachschauen.
