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Zitat von drullse
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das Verbot ja für alle Windschattenrennen oder? Somit sind auch alle Hobbyathleten bestraft, die in solchen Rennen starten und bisher kurze Aufsätze nutzen.
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Wenn du als deutscher Athlet z.B. bei der Sprint-EM starten willst, gilt (egal wo diese gerade stattfindet) das ITU-Reglement und nicht die DTU-Sportordnung, also dürfen in diesem Fall die Aufsätze weiter benutzt werden. Nur darf man das Fahren mit Aufsatz bei Ligawettkämpfen in Deutschland nicht mehr vorher üben.