Zitat:
Zitat von Hafu
Das neu eingeführte generelle Verbot von (kurzen) Zeitfahraufsätzen bei Rennen mit Windschattenfreigabe (§31.5 der DTU-Sportordnung), das im Konflikt steht zur internationalen Regel der ITU, derzufolge diese Aero-ClipOns bei Eliterennen wie z.B. WTS-Rennen und internationalen Meisterschaften nach wie vor erlaubt sind (§4.10 (f) I ITU-Competition rules) führt zu der grotesken Situation, dass internationale Athleten nicht mit demselben Fahrrad in der Bundesliga starten dürfen, mit dem sie an internationalen Rennen teilnehmen.
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Gibt es für diesen Unsinn auch eine sinnvolle Begründung oder wollte sich da wieder mal nur jemand profilieren?
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„friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
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