Zitat:
Zitat von KalleMalle
Nochmal: Für Deine eigenen Kinder kannst Du das entscheiden, sofern Du erziehungsberechtigt bist. Und zwar auch dann, wenn das Kind getauft ist. Art 7, Abs. 2 GG.
Es ist mir völlig unerklärklich wie sich (hier) Eltern über etwas beschweren können, was sie selbst für ihre Kinder entschieden haben - noch dazu wenn sie es jederzeit ändern können.
Diesbezüglich anderen Eltern oder der Schule Vorschriften machen zu wollen ist doch total gaga.
Mir scheint Du willst die freie Entfaltung der Religion nur für den Atheismus in Anspruch nehmen.
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Und ich finde es völlig Gaga (um bei deinem Wortlaut zu bleiben) wenn man die Augen vor offensichtlichen Missständen verschließt. Wenn Du selbst Kinder hast (und davon gehe ich mal aus), weißt Du ja auch, dass man ganz sicher nicht mit der Einschulung als ersten Akt den Ausschluss des eigenen Kindes aus dem Klassenverbund anstrebt.
Und selbst wenn dem so wäre, würde das irgendetwas ändern bzw. die Kritik daran entkräften? Du machst es Dir schlicht zu einfach mit dieser Vogel Strauß Taktik