Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Der Religionsunterricht sollte daher frühestens mit dem Alter der Religionsmündigkeit (14 Jahre) erteilt werden,...
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Nochmal: Für Deine eigenen Kinder kannst Du das entscheiden, sofern Du erziehungsberechtigt bist. Und zwar auch dann, wenn das Kind getauft ist. Art 7, Abs. 2 GG.
Es ist mir völlig unerklärklich wie sich (hier) Eltern über etwas beschweren können, was sie selbst für ihre Kinder entschieden haben - noch dazu wenn sie es jederzeit ändern können.
Diesbezüglich anderen Eltern oder der Schule Vorschriften machen zu wollen ist doch total gaga.
Mir scheint Du willst die freie Entfaltung der Religion nur für den Atheismus in Anspruch nehmen.