Zitat:
Zitat von Jörn
Naja, Du bestätigst ja, was ich geschrieben habe. Oder habe ich Dich falsch verstanden?
- Es muss ein besonderes/erhöhtes Kirchgeld bezahlt werden bei unterschiedlichen Konfessionen in einer Ehe.
- Die Konfession der Kinder wird zuvor festgelegt (die kath. Kirche besteht auf ihrer Konfession)
- Dies wird per Unterschrift auf einem Dokument festgelegt.
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Ein generelles Kirchgeld (Kirchensteuer) für Ehen Christ-Atheist lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Es gestattete das Kirchgeld für Spezialfälle, in denen eine gemeinsame Steuerveranlagung besteht und wo das Kirchenmitglied kein Einkommen hat und die Familie vom Einkommen des Nichtkirchenmitgliedes lebt (wie Welfe es beschrieben hat für ihren Fall).
Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe
Was mich etwas verwundert, dass der Ortspfarrer die Ausnahme (den Dispens) vom kanonischen Gesetz gab, da die kath. Kirche selbst in ihren Informationen schreibt, dass der Bischof diesen erteilen muss. Ich denke, dass er nachträglich noch den durch den Pfarrer erteilten Dispens mitunterschrieb. Immerhin, meine Mutter, aus einer Hugenottenfamilie, musste damals noch konvertieren für die kirchliche Hochzeit und ein paar Stunden Religionsunterricht besuchen.
