Zitat:
Zitat von Jörn
Noch heute zahlen die Katholiken in solchen Fällen lebenslang eine Art Strafzoll, nämlich das "erhöhte Kirchgeld". Dabei muss der Katholik dennoch per Unterschrift beglaubigen, dass die Kinder katholisch getauft und erzogen werden. Das Dokument kann ich Dir als PDF schicken, wenn Du es nicht glaubst.
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Jetzt mische ich mich mal ein: Von wann stammt dein Wissen???
Ich habe als Katholikin 1992 einen (aus der Kirche ausgetretenen) evangelisch getauften Mann geheiratet: trotz seines Kirchenaustritts galt die Ehe als "konfessionsverschieden" und konnte mit einer einfachen Unterschrift des Ortspfarrers ("Dispens") geschlossen werden. Ich musste lediglich unterschreiben, dass ich mich BEMÜHE unsere Kinder katholisch zu taufen bzw. zu erziehen und mein ex-evangelischer Mann musste lediglich davon "Kenntnis nehmen".
Deinen "Strafzoll" zahlen zudem auch andersherum evangelische Christen für ihre nicht-evangelischen Ehepartner: das gilt für beide Konfessionen, falls der Ehepartner zwar in der Kirche ist, aber - aus welchen Gründen auch immer - keine Steuern zahlt. In meinem Fall musste mein nichtmehrevangelischer Mann für mich Nochkatholikin (damals aber nicht erwerbstätig weil Studentin und Mutter) auch ein paar Jahre zahlen. Das sog. Kirchgeld ist geringer als die normale Kirchensteuer.
Wenn Kritik dann bitte korrekt
