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Zitat von tandem65
Nun, das ist noch nicht amtlich, daß das Rennen nicht stattfindet. Ich gehe nun zwar auch davon aus, aber noch ist nichts abgesagt. Insofern ist das eine Kündigung Deinerseits.
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Das kann man so sehen. Ich würde versuchen, mich darauf zu berufen, dass durch den Rückzug der Challenge Family die urspünglich eingegangene Vertragssituation hinfällig geworden ist. Somit läge keine Kündigung meinerseits vor sondern eine einseitig vorgenommene Änderung des Vertrages, der ich nicht zustimme. Zum Zwecke des Selbstschutzes und zur Fristwahrung greife ich zum Notmittel der Rücklastschrift.
Wenn der Insolvenzverwalter es schafft, ein Challenge-Rennen auszurichten, dann kann er sich ja mit seiner - wieder berechtigten - Forderung an mich wenden.
Zitat:
Zitat von tandem65
Ich halte es für möglich daß da gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird.
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Es ist nicht auszuschließen - oder sogar ziemlich wahrscheinlich. Ich muss zugeben, dass ich nicht genügend Ahnung habe, um zu wissen, wann was der Insolvenzmasse zugeschlagen wird und welche Regeln dann gelten bzw. welche einschlägigen Urteile es bereits gibt.
Wäre ich betroffen, würde ich mir das ganz genau anschauen und dann abwarten, wie weit die Gegenseite geht und womit die Forderung begründet wird. Der Job des Insolvenzverwalters ist es ja nicht, Verfahren mit zweifelhaftem Ausgang einzuleiten, welche die Insolvenzmasse potentiell noch mehr vermindern.
Aber auch hier rate ich nur ins Blaue und kann komplett daneben liegen.
