Zitat:
Zitat von keko#
Mal ein anderes Beispiel:
Der Staat soll sich aus den religiösen Gemeinden raushalten. Es ist Privatssache, richtig? Sind wir nicht schon weiter und haben gelernt, dass wir in manche Moscheen hineinschauen sollten und muslimische Kinder in den Schulen unter staatlichen Lehrern den Islam unterrichten sollen?
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Der Staat mischt sich aber nicht aus religiösen Gründen in der Moschee ein. Sondern nur dann, wenn der Verdacht besteht, dass Straftaten vorbereitet werden. Speziell wenn es um "staatsgefährdende" Straftaten geht, also um Terror oder um Versuche, die Verfassung auszuhebeln. Das sind keine religiösen Gründe.
Meist wird der Staatsanwalt bei
christlichen Einrichtungen tätig, allerdings nicht wegen Predigten, sondern wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Körperverletzung, schwerem Vertrauensbruch oder sexuellem Missbrauch. Hier wird ganz besonders deutlich, dass der Staat religiös neutral ist, jedoch Straftaten auch im religiösen Umfeld verfolgt. Letztlich tut er das zum Schutz der Gläubigen.