Zitat:
Zitat von keko#
Entsprechend wurde die Weihnachtsfeier in den Nachmittag verlegt. Ich finde das fatal! Was, wenn nun überzeugte Atheisten loslegen? Oder Zeugen Jehovas? ... Am Ende bleibt gar nichts mehr übrig.
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Es ist genau andersherum. Wenn die
Atheisten bestimmen dürften, dann hätte am Vormittag eine gemeinsame Winterfeier stattgefunden. Man hätte Plätzchen gegessen, und die Lehrerin hätte eine schöne Geschichte vorgelesen. Alle wären zufrieden gewesen.
Ein Problem entsteht nur dann, wenn einige Christen (nicht alle) darauf bestehen, dass ihr Glaube faktisch wahr ist und daher das Weihnachtsfest die Geburtstagsfeier eines wahrhaften, lebendigen Gottes ist; und weil einige Muslime (nicht alle) darauf bestehen, dass hingegen
ihre eigene Religion faktisch wahr ist und daher Jesus kein Gott gewesen sein kann -- nur dadurch entsteht das Problem. Das Problem sind alleine und ausschließlich die Gläubigen selbst.
Atheisten ist das völlig egal. Ich sing' halt nicht mit, sondern mache mich übers Buffet her -- Problem gelöst.
Mittlerweile wurde die Geschichte
dementiert.
Es ist dennoch eine gute Gelegenheit, daran zu erinnern, dass alle Konfessionen und Nicht-Konfessionen gleichberechtigt sein sollten und sich auch in der Ausübung dieses Rechts
äußern dürfen. Das muslimische Mädchen (deren Beschwerde es tatsächlich gab) hat durchaus das Recht, das verordnete Singen von christlichen Liedern infrage zu stellen. Das Mädchen verdient nicht unsere Empörung, sondern unseren Schutz, denn es nimmt ein durch die Verfassung verbrieftes Recht in Anspruch.
Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit meint immer auch die Religion des Anderen. Dort, wo unterschiedliche Ansprüche unvereinbar sind (etwa, weil eine räumliche Trennung nicht möglich ist), müssen
beide Seiten zu Kompromissen bereit sein. Es kann nicht verlangt werden, dass eine Seite
prinzipiell den Vorzug bekommt.