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Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.12.2017, 08:12   #8963
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
...
Dann schau mal hier
http://inrng.com/2015/02/diego-ulissi-and-the-mpcc/

und da
http://www.doping.chuv.ch/files/salbutamol_03.pdf

Wäre der Grenzwert nicht regulär erreichbar, gäbe es nicht die Regel, die ihm erlaubt, nachzuweisen, dass der reguläre Gebrauch des Medikaments bei ihm zu der Überschreitung führen kann.

Damit hier kein Missverständnis aufkommt:
Ich will Froome nicht reinwaschen. Aber es nützt nichts, ihm aus jedem Fussel einen Strick drehen zu wollen.
Ein Case-Report ist keine Studie und darüberhinaus dar man auch nicht vergessen, dass Case-report und Studie potenziell für jede Art von Manipulation anfällig. Trotz des oben verlinkten Case-Reports wurde Diego Ulissi seinerzeit ja regulär gesperrt und hat wohl m.W.n. auch nicht vor höheren Instanzen dagegen geklagt, was man ja erwarten würde, wenn es einen wirklich Unschuldigen erwischt.

Relevant für das WADA-Limit ist übrigens nur das freie Salbutamol (blaue Linie) und nicht das mit Glucose konjugierte Salbutamol (orange Linie). Die blaue Linie ist auch in dem Schweizer Case-Report stets unter dem vorgebenen Grenzwert.

Wenn ich Radprofi wäre und der Fortgang meiner Profikarriere würde davon abhängen, dass ich in einem Expositionsversuch nachweise, dass mein Körper mit Inhalation der maximalen Salbutamolmenge höhere Urinkonzentrationen aufweist, als laut WADA-Grenzwerten erlaubt sind, dann würde ich vor und zwischen den Inhalationen unter Aufsicht noch (heimlich) zusätzlich hochdosiertes orales Salbutamol (als Tablette) zu mir führen, was ja technisch nur zu verhindern wäre, wenn die Expositionsstudie unter kriminalistischen Bedingungen mit minutiöser Untersuchung des Probanden und seiner Kleidung sowie mehrtägiger Freiheitsberaubung mit kompletter Isolierung von der Außenwelt stattfinden würde, was in einem Fall, in dem es um Sportrecht und nicht um die Aufdeckung eines Kapitalverbrechens geht, schon aus juristischen Gründen nicht denkbar ist.

Hier ist übrigens die Zulassungsstudie, nach der das IOC die 1000 mcg/l-Schwelle festgelegt hat.
Dieser Studie zufolge, die auch einen peer-review-Prozess durchlaufen hat und in einem anerkannten journal erschienen ist, fanden sich bei Inhalieren der Maximaldosis von Salbutamol stets Werte unter 600. Trotzdem hat man, um das Risiko bei Dopingtests nur ja keinen Unschuldigen zu verdächtigen den tatsächlichen Grenzwert nochmal 2 Standardabweichungen höher festgesetzt, so dass das rechnerische Risiko eines falsch positiven Befundes in der Realität jetzt bei 1:33 000 liegt.
Zusätzlich hat man in dieser Studie auch die Urinkjonzentrationen nach oraler Salbutamol-Gabe gemessen und hier fanden sich (erwartungsgemäß) sehr oft Grenzwertüberschreitungen.