|
[quote=huck;134889]echt? da ermittelt ein staatsanwalt? wie kommt der denn dazu? ist das ein offizialdelikt? oder gab's da eine anzeige von einer betroffenen?
QUOTE]
Wenn Du hier Deine Meinung kund tust und (irgend-)jemand ist der Ansicht es liegt eine Straftatbestand vor, so kann er natürlich Strafanzeige stellen.
Der Staatsanwalt muss dann ermitteln und entscheidet dann ob der Straftatbestand eingetroffen ist und eröffnet ein Strafverfahren oder er stellt das Verfahren ein.
Aufgenommene Ermittlungen sind kein Indiz für eine Straftat.
Heinrich
|