Zitat:
Zitat von keko#
Er hätte mich wahrscheinlich nur "freigesprochen", wenn ich ihm im Beichtstuhl versichert hätte, dafür etwas zu tun. Das ist mehrmals vorgekommen ("Gehe zu ... und bringe das in Ordung"). Das darf er machen.
Möglicherweise hätte er auch seine Priesterstola ausgezogen, um mich draussen zu erwarten und mir die Ohren langgezogen. Es geht bei der Beichte natürlich auch um Gottvertrauen lernen und solche Dinge, aber das wirst du nicht verstehen. Vielleicht solltest du mal beichten. 
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Gehe zu??? Spende der Kirche etwas?
Mir geht es um das Opfer. Wie wird das Opfer da eingebunden in den Wiedergutmachungsprozess? In meinem Beispiel kann es doch nur "Vergebung" vom Opfer selbst geben... und nicht von einer dritten Person, die gar nicht dabei war.
