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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker
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Alt 30.11.2017, 22:50   #63
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.873
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Rad und Gesundheitsschaden sind aber noch offen.
Also ich gehe mal mittlerweile davon aus daß das Rad keine Schäden hat. Wertverlust. Puh da geht es dann nur mit Gutachter und dann musst Du vor Gericht ziehen. Wie alt ist die Kiste. Nach 5 Jahren sowieso nur noch 30% Zeitwert. Da dann Wertminderung durch den Unfall.
Gesundheitschäden hatte ich nichts bleibendes gelesen. Also Schmerzensgeld für Prellungen.

Es wird kein Schmerzensgeld für eine Prellung gezahlt, die unerheblich ist.

Ich schätze mal erheblich ist wenn Du 4 Wochen lang zum Arzt rennst und Dir dort die Zeit um die Ohren schlägst.

Und zum Schluß gehst Du dann doch vor Gericht dafür um das Schmerzensgeld festzusetzen.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ausserdem steht im Schreiben, dass die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller liegt.
Das ist doch selbstverständlich, da ohne Schuld kein Anspruch auf Minderung. Sie erkennen dafür ja auch die Gefährdungshaftung der Dame an und zahlen daraus "freiwillig" 50% des Schadens.


Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Wie sieht es mit dem Schaden der Gegenseite aus? Wenn die Versicherung die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller sieht, dann wird sie auch 50% der Kosten einfordern.
Nein, das ist Sache der Dame, es sei denn sie wäre Vollkasko versichert. Da Versicherung dann ja für den Schaden an ihrem Fahrzeug aufkommen müsste. Dann wäre aber längst eine Forderung eingegangen.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen sind zwei Paar Schuhe.
Schon richtig, ich glaube nur nicht daran, daß mehr als die 50% Kostenübernahme ohne Gericht nicht gehen. Ein Gutachter kostet dann schon Geld für die Wertminderung, was dann aktuell zu 50% von Bobb bezahlt wird.
Anders sieht die Sache aus wenn es einen KV für den Austausch von Teilen gibt. Aber den hätte bobb ja wohl bereits an die Versicherung geschickt.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Der Threadersteller überlegt ausserdem, die Einwilligungs- und Schweigepflicht-Entbindungserklärung nicht zu unterschreiben. Seht Ihr dann noch realistische Chancen auf Schmerzensgeld? Ich denke, hier ist dringend die Einbeziehung eines Anwalts gefragt.
Da sehe ich nach der Informationslage sowieso nichts. Daher braucht er das auch nicht zu unterschreiben. Wenn er sowieso keine Dauerhaften Schmerzen mit daraus resultierenden Arztbesuchen hatte gibt es da nichts.
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