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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker
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Alt 30.11.2017, 11:03   #53
DocTom
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Anwalt...

Das Schreiben enthält, mMn und gefühlt, zu viele für Dich nachteilige "Fehler".

Wieso wäre das KFZ vorfahrstberechtigt, hättest Du den Radweg benutzt? Radwege gelten doch afair als Erweiterung der Fahrspur, damit wärest Du auch auf dem Radweg vorfahrtsberechtigt gewesen.


Zitat aus
https://www.stern.de/auto/service/ra...--3533978.html
Zitat:

Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr

Nicht jede runde Verkehrsführung ist auch ein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr wird durch das Kreisverkehr Zeichen 215 angezeigt (Blaues Rund mit drei kreisförmig gekrümmten Pfeilen). Für den Fahrradfahrer gelten im Kreisverkehr die gleichen Regeln wie für die Autofahrer - wenn er die normale Fahrbahn benutzt oder auch wenn er einen Radweg benutzt, der dem Kreisverkehr folgt. Es gibt zwei (Haupt-)Sorten von Kreisverkehren. Ist nur das Kreisverkehrsschild aufgestellt, hat der einbiegende Verkehr Vorrang vor dem Kreiselverkehr - auch Radfahrer im Kreis müssen dann auf einfahrende Autos warten. Häufig und vor allem bei größeren Kreiseln zwingt ein Vorfahrt-Beachten-Schild den einbiegenden Verkehr zu warten, dann hat der Kreisverkehr Vorrang vor den Einfahrenden. Also Vorsicht: Man darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der Kreisel Vorrang hat. Will ein Auto den Kreisverkehr verlassen und müsste dazu einen Radweg queren, der den Kreisverkehr folgt, muss das Auto warten – wie immer beim Überqueren von Fahrbahnen. Häufig wird der Radweg aber so unübersichtlich angelegt, dass der Autofahrer "glaubt", er habe den Kreisel bereits verlassen – das ändert an Vorfahrt nichts, aber Radfahrer sollten dann lieber vorsichtig sein. Zusätzliche Schilder und Ampelanlagen können die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr vor Ort jeweils individuell regeln.
Gruss
Thomas
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
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