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Zitat von FlyLive
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.
Ich bin gespannt wie das ausgeht.
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Ja natürlich stellt sich diese Frage. Aber es ist auch die Frage ob die Schuldfrage von einem Gericht geklärt werden muß.
Wir können hier gerne die Unfallgegnerin als Schuldige deklarieren. Kein Thema.
Nur würde ich in dieser Situation die Füße still halten da ich finanziell keine Chance sehe etwas zu verlieren. Viel eher läuft der TE Gefahr noch Geld hinterher zu werfen. Möchtest Du ihm das dann erstatten?
