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Ich würde mal Fotos des Kreisverkehrs zur Beweissicherung machen, bevor irgend jemand von der Straßenverkehrsbehörde an der Anordnung des Schildes etwas ändert.
Weiterhin würde ich den Unfall mal vorsorglich meiner Haftpflichtversicherung melden, einfach nur, falls du verklagt werden solltest. Solltest du einen DTU-Startpass besitzen müsste darüber auch eine Rechtsschutzversicherung laufen, über die du kostenlose Rechtsberatung bekommst, wenn du in Ausübung deines Sports unterwegs warst (Weg zur Arbeit könnte hier strittig werden).
Wenn man selber nur wegen der Kratzer des Fahrrades Schadensersatz geltend machen will, würde ich aus Aufwandsgründen davon abraten, weil vermutlich ein eigenes Mitverschulden berücksichtigt wird, so dass der Anspruch des Autofahrers größer sein dürfte. Hier würde ich aber mal abwarten, ob dann wirklich Klage erhoben wird. Wichtig wäre nur, einen möglichen Schaden seiner Versicherung zu melden, weil dies in der Regel einer Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag entspricht.
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