Zitat:
Zitat von be fast
Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!
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Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.
Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.
Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.