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In diesem Fall hätte ich auch bei Ortskenntnis den Radweg nicht benutzt. Wenn du diesen befährst musst du die Arme des Kreisverkehrs orthogonal queren, was mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Nun gut, wir haben hier ein blaues Schild. In der Tat ist es für den Ortsunkundigen schwierig zu sehen. Du hast dich ja auch auf den Verkehr und vor allem auf die Einfahrt in den Kreisverkehr zu konzentrieren. Im Falle juristischer Auseinandersetzung wäre es ein Armutszeugnis der Rechtsprechung, wenn dir hier die Nichtbenutzung von einem Gericht negativ ausgelegt würde. Letztendlich muss auch die Autofahrerin auf dich Rücksicht nehmen, du hättest ja auch ein etwa gleich schneller und bezüglich der Abmessungen her ähnlich wahrzunehmender Mopedfahrer sein können.
Je nach Schadenshöhe und Verhalten der Gegenpartei und deiner Versicherungssituation wäre dennoch ein Besuch bei einem Anwalt in Erwägung zu ziehen..
Dieser post gibt mir wieder zu denken. Beruflich habe ich leider momentan mit einigen solche Wege zu tun. Die Auffassung von Nichtradfahrern wie man mit den blau beschilderten Radwegen umgehen könnte ist zum aus der Haut fahren. Wenn ein schlecht nutzbarer Radweg geschaffen wird heißt es, wenn man sein Gegenüber von den Nachteilen für Radler bei Benutzung überzeugt: „Verstehe, aber ihr fahrt doch dann eh uff de Straße“. Das sagen Verkehrsplaner mit Berufserfahrung.
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