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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker
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Alt 03.11.2017, 19:23   #1
bobb77
 
Beiträge: n/a
Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker

Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.

Bin bergab mit Rennrad auf Strasse, (rechts Fussgängerweg) an einen mir unbekannten Kreisverkehr gefahren. Vor dem Kreisverkehr eine Bahnunterführung, daher Kreisverkehr nicht einsehbar (Foto 1, 2), daher stark gebremst, und dann nach Blick nach links gerichtet, ob Auto kommt.
In Kreisverkehr eingefahren (wollte geradeaus drüber), an erster Einmündung ist Auto eingefahren, und hat mich vom Rad runtergefahren. Nacken, Rückenprellungen, Helm kaputt, Rad weiter fahrtüchtig aber Wertverlust wegen Kratzer etc, aber nix Bleibendes.
Problem 1: Genau mit Kreisverkehr geht ringsum ein Radweg (ich benutze immer Radweg, auf Strassen ist mir nicht immer wohl). OK würd sagen kann man Mitschuld evtl. nicht abstreiten.

Problem 2: Bei Einfahrt in den Kreisverkehr ist das "Radweg benutzen Schild" aber nicht für mich als Radfahrer sichtbar, weil es in 90 Grad Winkel zu mir steht (Siehe Bild 3). Also für die Radfahrer sichtbar die für mich gesehen von links kämen.

Gegnerische Versicherung stürzt sich nun natürlich darauf, dass nicht Radweg benutzt wurde.

Gibt es hier Rechtsexperten, die den Fall beurteilen können?

Urteile hab ich schon gefunden, die Schadensersatzansprüche des Radfahrers abgelehnt haben bei Nichtnutzung Radweg.


Bei mir aber Sonderfall, da Schild nicht in meine Radfahrerrichtung?
(Nun gut, die Autofahrerin kann ja auch nix dafür, dass das Schild blöd steht.)

Kann jetzt am Ende gegnerische Versicherung auch noch Geld für Schaden am Auto von mir einfordern?

Rechtsanwalt hatte ich bisher explizit nicht, weil es eigentlich nur Bagatellschäden sind...

Wenn es rechtliche Auseinandersetzung gibt und blöd läuft für mich, kann ich dann etwaig Kommune / Landkreis wegen schlechter Ausschilderung belangen - ihr könnt sicher sein, auf so etwas hätte ich natürlich überhaupt keine Lust?
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