Zitat:
Zitat von Jörn
Nirgends würden wir eine solche „Argumentation“ akzeptieren, schon gar nicht, wenn sie darüber entscheidet, ob fundamentale Menschenrechte gewährt oder verweigert werden. Wenigstens müssen die Betroffenen die Möglichkeit haben, auf Fehler in der Begründung hinzuweisen. Aber das geht nicht, wenn keine Begründung gegeben wird.
Deswegen plädiere ich dafür, dass man religiösen Glauben nicht als Vorwand benutzen darf, um sich ohne Begründung durchzumogeln.
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Das nennt sich dann Gewissensentscheidung. Da ist jeder frei das zu entscheiden was er in sich fühlt. Einfach ohne Begründung
Im Bundestag werden dazu sogar die Fraktionszwänge aufgehoben.