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Alt 05.10.2017, 09:10   #3421
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
@doctom

Du hast Muslime, die eine unter 18jährige Frau heiraten, als Pädophile bezeichnet. Das musst Du demnach auch für alle deutsche Männer tun, die vor 1974 eine 16,17jährige standesamtlich heirateten. Damit wollte ich verdeutlichen, wie einseitig, falsch, rassistisch und hetzerisch ich eine solche Wortwahl (Pädophile) in dem Kontext empfinde.

Beruflich engagierte ich mich übrigens 30 Jahre lang in Berlin-Kreuzberg im Jugendamt auch für Mädchen und junge Frauen, die selbstbestimmt ihr Leben führen wollten, und erklärte so manchem Vater, dass die Grundrechte für beide Geschlechter und für alle Kinder gelten, und setzte das durch, notfalls mit Angeboten für geschützte Wohnungen, Heime, Frauenhäuser und Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Ich kenne die Situation von innen heraus.

Dein Text las sich für mich so, als ob Muslime bei einem Ehrenmord straffrei blieben, für mich deswegen hetzerisch formuliert, u.a. auch weil darauf verzichtet wurde zu erwähnen, dass es sich um die Anwendung der Unterscheidung zwischen Totschlag / Mord / "besondere Schwere der Schuld" handelt, auf die sich die Urteilskritik bezieht. In beiden Fällen wurden die Täter zu Haft verurteilt, einmal 13 Jahre wegen Totschlages und einmal lebenslänglich wegen Mordes, halten wir das erstmal fest.

In den einem Fall (Wiesbaden) lautete das Urteil "lebenslänglich, ohne besondere Schwere der Schuld (Sicherheitsverwahrung)". Gerade bei der Sicherheitsverwahrung kann man bei sehr vielen Urteilen auch gegenüber deutschen Straftätern oft geteilter Meinung sein, wann sie anzuwenden ist.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...e-islam-rabatt

In dem anderen Fall (Cottbus) legte die Staatsanwalt Revision ein, da ist über das Urteil "Totschlag" oder "Mord" noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Desweiteren schadet es nie, sich mehrere Fälle anzuschauen und zu vergleichen, bevor man von einem enzigen Fall falsch verallgemeinert (Stichwort: Statistik!).

Die Mär vom Strafrabatt

"Selbst wenn es den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem religiösen Hintergrund des Täters und einem Urteil wegen Totschlags gegeben hätte, wäre der Cottbusser Fall eine Ausnahme. "Bislang gibt es in der Rechtsprechung keine Tendenz, religiös motivierte Partnertötungen milder zu behandeln", sagt Julia Kasselt, die am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zu dem Thema promoviert hat. Das Gegenteil sei der Fall, "die Urteile sind härter geworden". Für ihre Studie hat sie alle bekannt gewordenen Fälle von sogenannten Ehrenmorden in Deutschland von 1996 bis 2005 analysiert und sie mit anderen Partnermorden verglichen. Das Ergebnis: Während die Richter in 38 Prozent der vermeintlich muslimisch motivierten Fälle eine lebenslange Freiheitsstrafe aussprachen, waren es nur 23 Prozent bei nicht kulturell motivierten Fällen.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Rechtswissenschaftlerinnen Ulrike Lembke und Lena Foljanty. Als die Debatte zuletzt größer geführt wurde, schrieben sie, dass die Diskussion über kulturelle Vorstellungen der Täter irreführend sei. Sie lenke davon ab, dass Männer kulturübergreifend Frauen wegen männlichen Besitzdenkens töteten. Bei Männern ohne Migrationshintergrund seien die Gerichte aber bereit, die Gefühle von Verzweiflung und Ausweglosigkeit strafmildernd zu berücksichtigen. Bei Ehrenmordfällen werde das dagegen oft nicht geprüft. "

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...t-mordparagraf

Geändert von qbz (05.10.2017 um 11:15 Uhr).
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