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Zitat von DocTom
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Hatten besagte Sendungen evt. kommerziellen Charakter? Der wird immer dann angenommen, wenn es sich um mehr als einen Artikel handelt.
Wie geschrieben, der Link oben stammt ja vom offiziellen Webauftritt des Zolls bezieht sich zwar auf das persönliche Gepäch von Reisenden und nicht direkt auf zugesandte Pakete, aber substanziell anders sollten Reisende die Plagiate aus dem Urlaub mitbringen auch nicht gegenüber Privatpersonen, die sich was schicken lassen, behandelt werden. Vielleicht hat sich auch einfach die Rechtspraxis geändert, da der Zoll durch die zunehmende Globalisierung teilweise personell überfordert ist.
Aber bin auch kein Jurist und vom Rechtsgefühl her würde ich auch zustimmen, dass die Vernichtung eines offensichtlichen Plagiates o.K. ist.