Zitat:
Zitat von magicman
Einfuhr von Plagiaten die mit Markenlabel versehen sind ist verboten.
Zoll darf diese Teile vernichten.
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Möglicherweise darf der Zoll die Waren vernichten, in der Praxis macht er es aber nicht.
Auf
Zoll.de steht zu dem thema
Zitat:
Marken- und Produktpiraterie
...Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
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