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Einfuhr von Plagiaten die mit Markenlabel versehen sind ist verboten.
Zoll darf diese Teile vernichten.
Ungelabelt kein Problem.
Privat Person kann sich sein Rad fürn privaten Gebrauch bekleben wie er möchte.
ob er aber mit Hinweis auf Plagiat verkaufen darf , bleibt die Frage
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