Zitat:
Zitat von trithos
Ich glaube auch, dass das CAS ein juristisch nachvollziehbares Urteil gefällt hat, wobei ich eine Frage nicht beantwortet gefunden habe, die ich für interessant halte. Ich hab das Urteil zwar nur überflogen, glaube aber, dass nur einmal erwähnt wird, welche Dosis bei Johaugs Test gefunden wurde (auf Seite 3, Punkt 14):
"The test report submitted on 30 September 2016 noted the presence of a Clostebol metabolite at an estimated concentration of 13 ng/mL."
Ist es plausibel, dass diese Konzentration durch eine Lippencreme zustande gekommen ist? Oder wäre das für eine Lippencreme eine ungewöhnlich hohe Konzentration. Ich hab keine Ahnung, würde es aber gerne wissen, um den Fall besser beurteilen zu können. Gibt´s vielleicht Experten hier, die dazu was sagen können?
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Mist, eben hatte ich schon meine Antwort fast fertig geschrieben, als mir der Browser abgestürzt ist.
Daher jetzt in verkürzter Form:
Hier wird 2012 ein neues Nachweisverfahren u.a. für Clostebol vorgestellt:
https://link.springer.com/article/10...216-012-6640-0
Dieses hat eine Nachweisgrenze von 30 ng/mL, was als Verbesserung um einen Faktor von mehr als 100 ggü. einem früheren Verfahren gepriesen wird.
Daher scheint 13 ng/mL sehr wenig zu sein.
Außerdem noch eine Erkenntnis aus dem Urteil (S.3, Punkt 13):
"On 16 September 2016, Ms Johaug underwent an unannounced doping control test
conducted by the Norwegian Anti-Doping Committee. She provided blood and urine
samples. As requested by the Doping Control Officers, she completed a Doping Control
Form, declaring “Trofodermin” as a medication that she had taken in the last seven
days."
Sie hat also die Salbe mit dem verbotenen Wirkstoff direkt bei der Dopingkontrolle angegeben. Würde man das tun, wenn man weiß, dass man etwas Verbotenes getan hat?