Zitat:
Zitat von captainbeefheart
In Deutschland ist dies die Rechtslage:
Berufsverbot nach § 70 StGB: Begeht jemand eine rechtswidrige Tat und missbraucht dabei seinen Beruf oder verletzt grob eine Pflicht aus seinem Beruf, so kann das Gericht ein Berufsverbot zwischen einem und fünf Jahren verhängen. In besonderen Fällen kann sogar ein lebenslanges Berufsverbot verhängt werden. Für ein Berufsverbot muss jedoch zu erkennen sein, dass der Beschuldigte bei der weiteren Ausübung seines Berufs weitere erhebliche rechtswidrige Taten dieser Art begehen wird.
Ich denke diese Rechtslage ist vernünftig. Ersttäter werden dabei anders behandelt, als Wiederholungstäter, auch das halte ich für vernünftig.
Für eine Anwendung auf Dopingsünder wäre zunächst Voraussetzung, dass Doping überhaupt ein strafrechtlich relevantes Delikt wird. Das halte ich persönlich für wünschenswert. Die Opportunitätskosten für Doper stiegen damit erheblich.
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In Österreich ist Sportbetrug bereits ein strafrechtlich relevantes Delikt:
"Sportbetrug, auch Dopingbetrug genannt, ist eine Qualifikation des Betruges in Form des schweren Betruges. Sportbetrug bzw Dopingbetrug wurde am 01.01.2010 ins österreichische Strafrecht eingeführt und mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren pönalisiert."
Details für juristisch Interessierte z.B. unter
http://www.raoe.at/leistungsangebot/...t/sportbetrug/