Zitat:
Zitat von MatthiasR
Bei uns in der Firma gibt es Jobrad noch nicht lange genug für diesbezügliche Erfahrungswerte.
|
Ein Kollege hat mal nachgehakt und folgende Auskunft bekommen:
"<Firma> hat aktuell eine Antwort zu einer Anrufungsauskunft, die sie im Jahr 2016 an unser Betriebsstättenfinanzamt gestellt hat, dass der Verkauf der Fahrräder zu einem Restwert von 10% keinen geldwerten Vorteil auslöst. Diese Anrufungsauskunft ist aber aufgrund einer Verfügung vom 17.05.2017 auf dem Prüfstand, d.h. es ist möglich, dass das Finanzamt aufgrund einer geänderten zukünftigen Rechtsprechung (OFD-Verfügung) die nur für <Firma> geltende positive Antwort wiederrufen wird und daher dies einen geldwerten Vorteil zukünftig auslösen wird, der zum damaligen Zeitpunkt, als <Firma> die Fahrräder eingeführt hat, nicht bestanden hat bzw. es nicht vorhersehbar war.
Abhängig vom Ergebnis werden wir dann intern eine Lösung besprechen und vorstellen."
Gruß Matthias