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Alt 19.07.2017, 18:07   #223
noam
Szenekenner
 
Benutzerbild von noam
 
Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.114
Zitat:
Zitat von opirat Beitrag anzeigen
Dasselbe solltest du aber auch der anderen Seite zugestehen.
Das mache ich. Ich finde es immer unglücklich, wenn unbeteiligte zu Schaden kommen. Allerdings bekommen wie man an dem Video mit der Frau deutlich erkennen kann, gerade diese immer die Chance sich den polizeilichen Maßnahmen nach Ankündigung durch Entfernen zu entgehen. Also wer sich nicht entfernt sympathisiert offensichtlich mit den Adressanten der polizeilichen Maßnahmen und wird damit dann ebenfalls zum Adressat der Maßnahme. Irgendwann ist es im Einsatz halt nicht mehr möglich jeden Einzelnen als eben diesen zu behandeln, ohne den Einsatz an sich undurchführbar zu machen. Es ist ja nicht so, dass die Jungs da aus Spaß rumlaufen.


Zitat:
Zitat von Greyhound Beitrag anzeigen
Wenn ich sowas schon höre, ist das im Polizeideutsch üblich? Also für mich ist einfache körperliche Gewalt vielleicht schubsen, aber doch kein Faustschlag.
Einfache körperliche Gewalt ist einfach erklärt alles, was durch den Tatbestand der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt. Schubsen, ohne dass beim geschubsten Schmerzen verursacht werden, stellt keine Körperverletzung und damit auch keine einfach körperliche Gewalt im Rahmen von Zwangsmitteln dar.




Zitat:
Zitat von opirat Beitrag anzeigen
... als würde sie eine Gefahr für die Polizisten darstellen. Soweit ich weiß, ist nur dann der Einsatz von Pfefferspräy erlaubt.
Das ist nicht richtig. Pfefferspray ist ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und darf eingesetzt werden, wenn die einfache körperliche Gewalt nicht ausreicht, nicht erfolgversprechend ist oder eine erhöhte Eigengefährdung bedeutet.

Im konkreten Fall ist es natürlich schwierig zu bewerten. Natürlich wären zumindest männliche Polizisten ohne weiteres in der Lage eine unbewaffnete Frau zu überwältigen. Im Nachhinein hat man natürlich leicht reden. In der Situation selber weiß man viele Dinge ja nun nicht. Die erhöhte Eigengefährdung kann man natürlich begründen, in dem man sagt, dass es der Frau aus erhöhter Position ein leichtes wäre, hinaufkletternde Polizisten in Schutzausstattung einfach herunterzuschubsen (jeder der im Freibad schon mal auf so nem Hüpfteil rumgeklettert und andere heruntergeschubst hat, weiß dass man am höchsten Punkt immer die besten Karten hat). Die Frage ist also eher, ob man nicht hätte einfach versuchen müssen. Da kommen dann für mich wieder die absolut gewaltbeherrschten Gesamtumstände zum Tragen und deshalb bin ich der Meinung, dass der Pfeffersprayeinsatz legitim ist.

Dass sie sich dann nicht mehr wehrt und herunterbegleitet werden muss, liegt halt am Pfefferspray. Es verschließt die die Augen und beeinträchtigt deine Atmung. In Kombination mit Adrenalin und der Hektik ist man dann in der Regel froh, dass die Polizei einem dann doch hilft.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
noam ist offline   Mit Zitat antworten