Zitat:
Zitat von gaehnforscher
ganz klar: zuerst erschrocken, dann Gleichgewicht verloren und irgendwie bedingt durch die Situation unkontrolliert versucht nicht umzufallen.
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Schutzbehauptung.
Zitat:
Zitat von gaehnforscher
Davon ab ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durchaus nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
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Das bestraft nur Eingriffe in den Straßenverkehr von
außen. Eng Überholen fällt nicht darunter.
Vielleicht sollten wir den Thread hier nicht zu sehr off topic führen.