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Alt 14.07.2017, 15:39   #15
RolandG
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von gaehnforscher Beitrag anzeigen
ganz klar: zuerst erschrocken, dann Gleichgewicht verloren und irgendwie bedingt durch die Situation unkontrolliert versucht nicht umzufallen.
Schutzbehauptung.

Zitat:
Zitat von gaehnforscher Beitrag anzeigen
Davon ab ist gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durchaus nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Das bestraft nur Eingriffe in den Straßenverkehr von außen. Eng Überholen fällt nicht darunter.

Vielleicht sollten wir den Thread hier nicht zu sehr off topic führen.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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