Zitat:
Zitat von Seyan
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Was mich dabei irritiert, kannten die Kari die SpO an der Stelle nicht? Es heißt hier explizit:
"14.2 Verwarnt werden kann:
Wer eine Regelverletzung unbeabsichtigt begeht und diese korrigiert werden kann ..."
Das Einschwimmen kann ja wohl kaum unbeabsichtigt passieren 
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Steht irgendwo in der Sportordnung, dass man sich nicht einschwimmen darf?
Bei sehr vielen Wettkämpfen gibt es sogar explizit Einschwimmzonen.
Dass es in Roth aus nachvollziehbaren Gründen anders gehandhabt wird und dies wegen der puren Masse an Teilnehmern und der Gewährleistung eines vernünftigen Wettkampfablaufs auch notwendig ist, weiß ich selbstverständlich, aber vielleicht wusste es Ryf nicht (oder hatte es im Vorstartstress vergessen

)?
Eine Disqualifikation wegen eines solchen Fehlers ist sicher nicht wirklich verhältnismäßig, zumal sich das Fehlverhalten ja leicht abstellen lässt (Ansprache; dem Athleten sagen, dass er aus dem Wasser kommen soll).
Ohne dass ich das Fehlverhalten jetzt billigen oder verharmlosen will: eine rote Karte alleine deswegen (oder wegen Aufwärmjoggen abseits der Wartebox) würde doch kaum jemand verstehen.
Im Triathlon gibt es Athleten, die dopen, die absichtlich Windschatten fahren, die die Strecke abkürzen, kurz gesagt, die sich grob unsportlich verhalten: für diese sollte die härteste Sanktion, die ein Kampfrichter aussprechen kann, vorbehalten sein, nicht für irgendwelche Nebensächlichkeiten.