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Alt 11.07.2017, 11:17   #133
NBer
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Registriert seit: 21.11.2008
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Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
ich meinte damit einen Steinewurf, ohne Verletzung von Personen oder Sachen, bei Ausschreitungen während oder nach einer Demo. Ich suche mal im Berliner Tagesspiegel nach Urteilen.
Hier ist eines:

berlin/zwei-jahre-haft-fuer-steinwurf

Der 22jährige Berliner Kai N. ist vergangene Woche zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das gab die Justizverwaltung am Mittwoch bekannt. Der junge Arbeitslose hatte am 1. Mai des vergangenen Jahres bei den Kreuzberger Mai-Krawallen einen Pflasterstein auf Polizisten geworfen. Getroffen wurde niemand. Dennoch bewerteten die Richter den Wurf als Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Darauf steht laut Justizverwaltung ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Das aktuelle Urteil soll eine Warnung sein, sagt Justizsprecher Thiel. „Vor dem kommenden ersten Mai soll jeder wissen: Man kommt bei so etwas nicht mit leichten Folgen davon.
..........
Die Berufungsrichter befanden nun: Kai N. hat einen Stein geworfen. Der sei als Waffe zu bewerten, auch wenn er niemanden traf. Daraufhin wurde Kai N. unmittelbar nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch noch im Gerichtssaal verhaftet."

ok, der fall ist anscheinend 13 jahre alt. in einem "nur" 8 jahre zurückliegenden fall wurde mit bewährung geurteilt: http://www.tagesspiegel.de/berlin/po...e/1513810.html
du erwecktest in deinem ersten posting den eindruck als wenn lange haftstrafen ohne bewährung für stein(flaschen usw)würfe die regel sind. das sind sie nicht.
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