Zitat:
Zitat von Mirko
...Wie sieht die Strafe dafür denn überhaupt aus falls das jetzt tatsächlich ein Kampfrichter ahndet?
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Grundsätzlich sieht es so aus, dass ein Kampfrichter eine Verwarnung (gelbe Karte) ausspricht, sollte die Verfehlung noch korrigierbar sein. Z.B. beim Littering... zurück laufen und Müll wieder aufnehmen. Entspricht dann im Grunde einer kleinen Zeitstrafe.
Sollte das Vergehen nicht mehr rückgängig zu machen sein, wenn z.B. ein Kleidungsstück an einen Zuschauer gegeben wurde (Hilfeleistung) und der Zuschauer ist weg, ist der Athlet zu disqualifizieren (rote Karte).
Laut Sportordnung ist das Entsorgen von Gegenständen außerhalb von Verpflegungs- oder Wegwerfzonen untersagt! Damit kann man also seine Kleidung auch nicht einfach in irgendeinen, öffentlichen Mülleimer entsorgen.
Gruß, Peter